Wann dürfen Sie nicht auf dem rechten Fahrstreifen parken? Diese Frage stellt sich vielen Autofahrerinnen und Autofahrern täglich. Besonders in Städten oder auf viel befahrenen Straßen ist es wichtig, die Verkehrsregeln genau zu kennen, um Bußgelder zu vermeiden. In diesem Beitrag erfahren Sie einfach und verständlich, was erlaubt ist – und was nicht.
Gerade weil sich die Parkregeln oft je nach Situation unterscheiden, lohnt sich ein genauer Blick auf die wichtigsten Vorschriften. Wir zeigen Ihnen nicht nur die rechtliche Grundlage, sondern auch typische Beispiele aus dem Alltag, die Sie vielleicht schon selbst erlebt haben.
Wann dürfen Sie nicht auf dem rechten Fahrstreifen parken – allgemeine Regelung laut StVO
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist die Grundlage für alle Verkehrsregeln in Deutschland. Laut §12 StVO ist das Halten und Parken auf dem Fahrstreifen grundsätzlich nicht erlaubt, wenn dadurch der Verkehrsfluss behindert wird. Das gilt insbesondere auf dem rechten Fahrstreifen.
Das bedeutet: Sobald der rechte Fahrstreifen zum fließenden Verkehr gehört, dürfen Sie dort nicht parken. Auch wenn kein „Parken verboten“-Schild aufgestellt ist, kann das Abstellen Ihres Fahrzeugs hier eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Der rechte Fahrstreifen ist oft durchgezogene Fahrbahn und muss für den Verkehr freigehalten werden.
Parken auf dem rechten Fahrstreifen – typische Situationen aus dem Alltag
Eine sehr häufige Situation ist das Parken am Straßenrand, wenn der rechte Fahrstreifen nicht durch eine Parkbucht gekennzeichnet ist. Hier denken viele, dass Parken erlaubt ist, solange kein Verbotsschild vorhanden ist. Das ist jedoch nicht immer richtig.
Sobald der Fahrstreifen eine durchgezogene Linie aufweist oder zu schmal ist, um gleichzeitig Verkehr und parkende Fahrzeuge zu ermöglichen, ist das Parken dort verboten. Selbst wenn es auf den ersten Blick möglich erscheint, riskieren Sie ein Bußgeld und gegebenenfalls das Abschleppen Ihres Fahrzeugs.
Wann dürfen Sie nicht auf dem rechten Fahrstreifen parken – bei Fahrstreifen mit Busspuren
Eine weitere wichtige Regelung betrifft Busspuren. Auf Fahrstreifen, die speziell für Busse reserviert sind, ist das Parken grundsätzlich verboten. Diese Busspuren sind meist deutlich mit Schildern und Bodenmarkierungen gekennzeichnet.
Auch außerhalb der Stoßzeiten oder nachts dürfen Sie dort nicht parken, es sei denn, ein entsprechendes Zusatzschild erlaubt es. In vielen Fällen führt das widerrechtliche Parken auf Busspuren zu höheren Bußgeldern, da es den öffentlichen Nahverkehr behindert.
Parken auf dem rechten Fahrstreifen bei mehrspurigen Straßen
Auf mehrspurigen Straßen dürfen Sie niemals auf dem rechten Fahrstreifen parken, wenn dieser dem fließenden Verkehr dient. Besonders in Innenstädten kann es zu Problemen führen, wenn ein Auto auf dem rechten Fahrstreifen abgestellt wird und dadurch eine Spur blockiert.
Die Polizei oder das Ordnungsamt kann in solchen Fällen sehr schnell eingreifen. Nicht selten werden Fahrzeuge abgeschleppt, vor allem wenn der Verkehr stark beeinträchtigt ist. Besser ist es, nach einer ausgewiesenen Parkfläche oder einem Parkhaus Ausschau zu halten.
Wann dürfen Sie nicht auf dem rechten Fahrstreifen parken – bei verengten Straßen
Ist die Straße sehr schmal oder durch parkende Fahrzeuge bereits eingeengt, ist das Parken auf dem rechten Fahrstreifen häufig nicht erlaubt. Auch wenn es keine ausdrücklichen Schilder gibt, können Sie hier gegen §12 der StVO verstoßen.
Denn durch das zusätzliche Parken auf dem rechten Fahrstreifen könnten andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere größere Fahrzeuge wie Busse oder Einsatzwagen, behindert werden. Das wird in der Regel mit Bußgeldern geahndet.
Ausnahmen: Wann ist Parken auf dem rechten Fahrstreifen erlaubt?
Es gibt jedoch auch Ausnahmen. Auf breiten Straßen mit gekennzeichneten Parkstreifen am rechten Rand dürfen Sie selbstverständlich parken. Voraussetzung ist aber, dass dadurch der Verkehr nicht gestört wird und keine Schilder das Parken untersagen.
Ebenso darf bei temporären Halteverboten außerhalb der angegebenen Zeiten auf dem rechten Fahrstreifen geparkt werden – vorausgesetzt, alle anderen Bedingungen sind erfüllt. Das bedeutet: Kein Eingriff in den fließenden Verkehr, genügend Platz für Durchfahrten, keine Gefahrensituation.
Was droht bei falschem Parken auf dem rechten Fahrstreifen?
Wer verbotenerweise auf dem rechten Fahrstreifen parkt, muss mit einem Verwarnungsgeld oder sogar mit einem Bußgeld rechnen. Dieses beträgt je nach Situation zwischen 20 und 70 Euro. Wird dabei der Verkehr behindert oder ein Unfall verursacht, wird es deutlich teurer.
Darüber hinaus kann das Fahrzeug auch abgeschleppt werden – auf eigene Kosten. Und falls durch das falsch geparkte Fahrzeug ein Rettungsfahrzeug nicht durchkommt, kann es sogar strafrechtliche Folgen haben. Deshalb ist es wichtig, die Regeln immer im Blick zu behalten.
Wie erkennen Sie, ob das Parken auf dem rechten Fahrstreifen erlaubt ist?
Ein guter Anhaltspunkt sind Bodenmarkierungen, Verkehrsschilder und die Breite der Straße. Gibt es keinen markierten Parkstreifen und ist die Straße eng, sollten Sie sicherheitshalber eine alternative Parkmöglichkeit suchen.
Hilfreich ist auch, das Verhalten anderer Fahrer zu beobachten – aber verlassen Sie sich nicht ausschließlich darauf. Denn nur weil viele dort parken, heißt es nicht, dass es erlaubt ist. Im Zweifel bietet ein Blick in die StVO oder eine Nachfrage bei der zuständigen Behörde Sicherheit.
Wann dürfen Sie nicht auf dem rechten Fahrstreifen parken – Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen: Wann dürfen Sie nicht auf dem rechten Fahrstreifen parken? Immer dann, wenn dadurch der Verkehr behindert wird, eine durchgezogene Linie vorhanden ist, eine Busspur verläuft oder die Straße zu schmal ist.
Achten Sie auf Schilder, Markierungen und die Verkehrsführung. Im Zweifelsfall ist es besser, ein paar Meter weiter zu fahren und eine legale Parkmöglichkeit zu suchen. So vermeiden Sie Ärger und leisten einen Beitrag zu einem sicheren Straßenverkehr.
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FAQ
Sie dürfen nicht auf dem rechten Fahrstreifen parken, wenn dadurch der Verkehr behindert wird, eine Busspur vorliegt, die Straße zu eng ist oder eine durchgezogene Linie den Fahrstreifen begrenzt.
Sie riskieren ein Bußgeld und in manchen Fällen sogar das Abschleppen Ihres Fahrzeugs. Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kann es auch zu strafrechtlichen Konsequenzen kommen.
Ja, wenn der rechte Fahrstreifen ausdrücklich als Parkstreifen gekennzeichnet ist und keine Verkehrsschilder das Parken untersagen, dürfen Sie dort parken – solange der Verkehr nicht behindert wird.
Beachten Sie die Bodenmarkierungen, die Breite der Straße und vorhandene Schilder. Im Zweifel sollten Sie besser auf eine klar ausgewiesene Parkfläche ausweichen.
Nein. Bushaltestellen zählen zu den besonders geschützten Bereichen. Das Parken ist dort in der Regel immer verboten, auch außerhalb der Betriebszeiten.